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Schäden durch das Beben bei Geelbroek werden in vier Ringen abgewickelt

Wer durch das Erdbeben bei Geelbroek Schaden hat und nah am Epizentrum wohnt, kann eine höhere Entschädigung bekommen als jemand, der weiter weg wohnt. Das schreibt Staatssekretär De Bat vom Ministerium für Klima und Grünes Wachstum am Dienstag, 2. Juni, an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments.

Um das Epizentrum liegen vier Ringe, deren Grenzen das KNMI, der niederländische Wetter- und Erdbebendienst, festgelegt hat. Weil die Erschütterungen weiter entfernt schwächer waren und Schäden dort weniger wahrscheinlich sind, liegt die mögliche Entschädigung in den beiden inneren Ringen höher. Für diese Ringe wird das neue Verfahren jetzt ausgearbeitet, und die Commissie Mijnbouwschade, die Kommission für Bergbauschäden, die die Schäden dieses Bebens abwickelt, rechnet damit, nach dem Sommer mit den ersten Meldungen daraus zu beginnen. Für die beiden äußeren Ringe muss noch eine Regelung kommen, die voraussichtlich später in diesem Jahr folgt.

Die Abwicklung muss einfacher werden, weil bei der Kommission und beim Instituut Mijnbouwschade Groningen (IMG) so viele Meldungen eingegangen sind. Das Ministerium, die Kommission und das Gasförderunternehmen Nederlandse Aardolie Maatschappij (NAM) haben dafür Bedingungen vereinbart: Eine Entschädigung muss im Verhältnis zum Schaden stehen, die Regelung muss klar sein und in der Praxis funktionieren, und die Kosten für Gutachten dürfen nicht in einem Missverhältnis zu dem stehen, was ausgezahlt wird. Was die Regelungen genau beinhalten, ist noch nicht bekannt; die Kommission informiert die Meldenden, sobald das feststeht.

Das Beben der Stärke 3,0 am Samstag, 14. März, wurde durch die Gasförderung aus dem Gasfeld Eleveld verursacht. Am Mittwoch, 20. Mai, gab die Kommission das Beurteilungsgebiet bekannt, auf der Grundlage von Messungen und Berechnungen des KNMI. Innerhalb dieses Gebiets können Gebäude durch das Beben beschädigt worden sein, außerhalb hält die Kommission das für unwahrscheinlich. Wer außerhalb des Gebiets Schäden hat, kann sie trotzdem melden, und gerade mit diesen Meldungen wollte die Kommission nach dem 20. Mai als Erstes beginnen. Ein Teil des Gebiets fällt unter das IMG; zu welcher der beiden Stellen eine Meldung gehört, zeigt die Postleitzahlabfrage auf der Website der Kommission.

Die Gemeinde Aa en Hunze rief die Einwohner im Mai auf, alle Schäden zu melden, auch wenn sie unsicher sind, ob sie vom Beben stammen. Die Gemeinde selbst plädiert für ein „milderes, menschlicheres und einfacheres Verfahren“ für ihre Einwohner, und dafür muss ihrer Ansicht nach klar sein, wie viel Schaden es gibt und wo. Melden kann nur der Eigentümer eines Gebäudes; die Kommission ist für Privatpersonen und kleine Unternehmen zuständig.

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