• Allgemein
  • Politik

Bebenschäden bei Geelbroek schneller ersetzt, aber nur bis zu einem Höchstbetrag

Wer vor Dienstag, dem 30. Juni, Schäden durch das Erdbeben bei Geelbroek gemeldet hat, bekommt sie schneller ersetzt, aber nie mehr als einen festen Betrag. Die Gemeinden Aa en Hunze, Assen und Midden-Drenthe und die Provinz befürchten, dass die Einwohner dadurch nicht alle Schäden ersetzt bekommen.

Die Vereinbarungen zum Beben vom Samstag, 14. März, haben der Staatssekretär für Klima und Grünes Wachstum, die Commissie Mijnbouwschade, die Kommission für Bergbauschäden, und das Gasförderunternehmen NAM getroffen. Das Gebiet, in dem das Beben Schäden verursacht haben kann, ist in vier Ringe um das Epizentrum eingeteilt, deren Grenzen das KNMI, der niederländische Wetter- und Erdbebendienst, anhand seiner Messungen festgelegt hat.

In den Ringen 1 und 2, die dem Epizentrum am nächsten liegen, bebte die Erde am stärksten, und auch das Schadensrisiko ist dort am größten. Hier werden die Schäden aufgenommen, und die Kommission berechnet die Kosten der Reparatur, ohne zu prüfen, ob die Schäden tatsächlich vom Beben stammen. Die Entschädigung beträgt in Ring 1 höchstens 10.000 Euro und in Ring 2 höchstens 7.000 Euro.

In den Ringen 3 und 4 sind Schäden viel weniger wahrscheinlich, deshalb gibt es dort feste Beträge: 3.000 Euro in Ring 3 und 1.000 Euro in Ring 4. Der Staat muss diese Regelung noch ausarbeiten, und sie tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.

In jedem Ring kann, wer einen Schaden meldet, auch das normale Verfahren wählen, bei dem die Kommission prüft, ob das Beben die Ursache ist. Nach Angaben der Kommission kann die Entschädigung dann niedriger ausfallen, weil möglicherweise nicht alle Schäden vom Beben stammen.

Wer bereits Schäden gemeldet hat, erhält vor Ende Juli eine E-Mail, in der steht, in welchem Ring das Haus liegt und wie die Meldung bearbeitet wird; selbst müssen die Betroffenen nichts tun. Für die Ringe 1 und 2 rechnet die Kommission mit einem Beginn im September, und ab dann plant sie die Schadensaufnahmen ein. Nach dem Sommer folgt eine Informationsveranstaltung für die Bewohner dieser beiden Ringe. Schäden, die ab dem 30. Juni gemeldet werden, fallen unter das normale Verfahren, und Meldungen sind bis zum 14. März 2027 möglich.

Die Gemeinden und die Provinz haben in den vergangenen Monaten Vorschläge für eine bessere Regelung gemacht, die aber nicht übernommen wurden. Sie wollten unter anderem, dass ein Bauunternehmen die Schäden behebt, dass es eine unabhängige Kommission für Streitfälle gibt und dass eine Regelung für besondere Fälle geschaffen wird. Nach ihrer Ansicht kann die Regelung die Einwohner außerdem erneut in Unklarheit und Unsicherheit bringen. Sie bleiben darüber mit dem Staat im Gespräch.

Zurück zu allen Artikeln

Galerie

Galerie