So muss ein Hauptgebäude keine Mindestfläche mehr haben, um geteilt werden zu dürfen, und ein Gebäude darf künftig in mehr als zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Damit will die Gemeinde für zusätzlichen Wohnraum und mehr Bewegung auf dem angespannten Wohnungsmarkt sorgen. Laut dem Beigeordneten Ivo Berghuis können dadurch zum Beispiel ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.
„Gleichzeitig behalten wir die räumliche Qualität und den Charakter unseres ländlichen Raums im Blick“, sagt Berghuis.
Beim Antrag auf eine Genehmigung wird ein Vorhaben anhand der Kriterien der neuen Richtlinien geprüft, damit nichts von den kulturhistorischen und städtebaulichen Werten verloren geht. Wer wissen möchte, was mit dem eigenen Gebäude möglich ist, kann sich an die Gemeinde wenden.